Netzwerk Prekäres Praktikum | Junger DBSH

FAQ

Das Praxissemester ist ein wichtiger Lernort für Studierende. In dieser studienintegrierten Praxisphase erhalten Studierende die Möglichkeit ihre bereits erworbenen fachlichen Kenntnisse im Rahmen einer professionellen Anleitung anzuwenden. Nicht umsonst ist das Praxissemester verpflichtend für die staatliche Anerkennung. Um prekäre Lebenslage vorzubeugen und Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit auszudrücken braucht es eine Vergütung , mindestens in Höhe des Existenzminimums. Mehr dazu hin diesem Artikel unseres Blogs.

Wir verstehen diesen Einwand und sehen das Problem: Kleine Träger*innen bekommen kein Geld für die Vergütung von Praktika zur Verfügung gestellt. Große Träger*innen hätten das Geld vielleicht – es ist aber noch nicht im Haushalt vorgesehen, sodass es für die zuständigen Entscheider*innen tatsächlich nicht zur Verfügung steht. Der Preis hierfür ist hoch: Frust, Wut, Überarbeitung. Und er wird bisher von den angehenden angehenden Fachkräften gezahlt.
Auch Träger*innen sollten ein Interesse haben, Praktika für Studierende der Sozialen Arbeit zu vergüten und sich hierfür auf politischer Ebene einsetzen. Mehr dazu liest du auf unserem Blog.

Die Zahl der BaföG-berechtigten Studierenden ist seit 2012 stark rückläufig. Durch die Abhängigkeit vom Elterneinkommen ist vielen Studierenden der Anspruch verwehrt. Zusätzlich scheuen sich viele Studierende aus nachvollziehbaren Gründen, ihre Eltern auf Unterhaltsleistungen zu verklagen. Viele Studierende sind deshalb auf Nebenjobs neben dem einem Vollzeit-Praxissemester angewiesen. Hieraus resultieren häufig Wut, Frust, Überarbeitung, psychische Erkrankungen bis zur Arbeitsunfähigkeit oder der Studienabbruch.