Studierende dürfen nicht als günstige Fachkräfte betrachtet werden, sondern als Lernende, denen ein sicheres Lernfeld mit professioneller Anleitung zur Verfügung steht. Hierzu müssen Träger der Sozialen Arbeit beitragen, indem sie die Verantwortung für eine qualifizierte Ausbildung der Anleiter*innen übernehmen. Wir schließen uns in weiten Teilen den Empfehlungen zur Praxisanleitung von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an (Fach-) Hochschule für Soziale Arbeit (BAGPrax) an.
Anleiter*innen innerhalb des Praxissemesters müssen staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen sein, über ausreichend Berufserfahrung verfügen und entsprechende zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Anleiter*innen haben die Aufgabe gemeinsam mit den Studierenden Lernziele festzulegen und regelmäßige Reflexionsgespräche zu führen.
Die Praxisphase des Studiums trägt entscheidend zum Erhalt der staatlichen Anerkennung als Professions- und Qualitätsmerkmal bei, deshalb muss dieser praktische Anteil der Ausbildung nach qualifizierten Standards erfolgen und sich in der Praxisanleitung widerspiegeln.