Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation
  • Netzwerk
    •  
    • Über uns
    • Local Heroes
    • FAQ
    • Partner*innen
    • Terminkalender
    • Blog
    •  
  • Prekäres Praktikum
    •  
    • Aktuelles
    • Forderungen
    • Veröffentlichungen
    •  
  • Praktikumskarte
  • Junger DBSH - SharePic Generator
  • Mitmachen
    •  
    • als Journalist*In
    • als Einzelperson
    • als Praktiker*In
    • als Träger / Organisation der Sozialen Arbeit
    • Ansprechpartner
    • Material
    • Jetzt Mitglied werden
    •  

 NPP-Logo 

  1. Start
  2. Netzwerk
  3. FAQ
Link zur Seite versenden
 

FAQ

FAQ zum Jungen DBSH: 

Was ist eigentlich der junge DBSH?

Junger DBSH?
Der Junge DBSH ist die selbstständige Nachwuchsorganisation des DBSH. Dem Jungen DBSH sind alle Mitglieder bis zum Alter von 35 Jahren automatisch zugeordnet. Der Junge DBSH vertritt insbesondere die Interessen von Studierenden und Berufseinsteiger*innen. Themenschwerpunkt ist darüber hinaus Innovation in Verbands- und Berufspolitik. Der Junge DBSH versteht sich als offener Zusammenschluss junger Praktiker*innen sowie Studierender.
Sowohl in Gremien des DBSH wie dem GfV oder der BTK als auch in Gremien der dbb Jugend ist der Junge DBSH vertreten.

 

Warum Gewerkschaft und Berufsverband? 

Der DBSH ist sowohl Berufsverband als auch tariffähige Fachgewerkschaft und als Mitgliedsgewerkschaft im dbb (deutscher Beamtenbund und Tarifunion) aktiv. Entsprechend haben unsere Mitglieder Streikrecht bei für sie freigegebenen Streiks und Anspruch auf individuellen Arbeitsrechtsschutz. Die Anbindung an den dbb erfolgte, da in diesem Rahmen die Aufnahme als Gesamtverband möglich war. Mehr Informationen zum DBSH als Gewerkschaft findest du hier. Der DBSH konnte somit als Einheit weiter bestehen, was für die internationale Vertretung der Sozialen Arbeit im Rahmen des IFSW wichtig war. Zudem ist der DBSH als Verband politisch handlungsfähig. In anderen Gewerkschaften waren zum Zeitpunkt des Beitritts zum dbb nur Einzelmitgliedschaften möglich und die Soziale Arbeit hätte eine gebündelte Stimme auf politischer Ebene verloren.

Neben der Gewerkschaftsfunktion ist der DBSH als Berufsverband aktiv und beteiligt sich an fachpolitischen Diskursen auf unterschiedlichen Ebenen. Der Verband ist aktives Mitglied in zahlreichen Zusammenschlüssen und Dachverbänden der Sozialen Arbeit.

Auf der Webseite findet sich hierzu ebenfalls eine Übersicht zu den Dachverbänden und unseren Partnerschaften

 

 

FAQ zum Netzwerk Prekäres Praktikum (NPP): 

Was ist eigentlich das Netzwerk Prekäres Praktikum (NPP)?

Das Netzwerk Prekäres Praktikum ist eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft des Jungen DBSH. Hier machen sich Studierende und junge Fachkräfte der Sozialen Arbeit für sichere und sozial gerechte Praktikumsbedingungen stark. In der Arbeitsgemeinschaft sind verschiedene Hochschul- und Ortsgruppen des Jungen DBSH aktiv. Das NPP organisiert sich ebenso wie der Junge DBSH auf Bundesebene sowie auf lokaler und kommunaler Ebene. In den bundesweiten Netzwerktreffen, die alle 3 Wochen stattfinden, tauschen sich die Gruppen über ihre vor Ort Aktivitäten aus und erarbeiten Strategien. Das NPP wird vom Bundesleitungsteam des Jungen DBSH koordiniert.

 

Wie kann ich das Netzwerk unterstützen?

Du kannst das Netzwerk unterstützen, indem du dich aktiv in einer unserer Hochschul- oder Ortsgruppen engagierst, an unseren Netzwerktreffen teilnimmst, oder uns bei der Öffentlichkeitsarbeit hilfst wie z.B. Beiträge teilst. Du kannst auch Anliegen in deinem Umfeld bekannt machen oder Politiker*innen auf uns aufmerksam machen. Jeder Beitrag zählt und stärkt unsere gemeinsame Arbeit für bessere Praktikumsbedingungen. 
Detaillierte Informationen zum Mitmachen findest du hier.

 

Wie kann ich dem Netzwerk beitreten?

Der Beitritt zum Netzwerk Prekäres Praktikum erfolgt über den Jungen DBSH. Du kannst dich bei einer unserer Hochschul- oder Ortsgruppen melden oder direkt über das Netzwerk Kontakt aufnehmen. Eine Mitgliedschaft im DBSH ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung, um im Netzwerk aktiv zu sein.

 

Könnt ihr wirklich etwas erreichen? 

Natürlich nicht, wir machen das alles hier wegen der Goodies. 
Spaß beiseite: Natürlich können wir – und Du auch! 
In vielen Orten wie z.B. Freiburg, Mainz, Berlin gab es schon Erfolge bei dem Kampf um eine Vergütung. Auf kommunaler Ebene brauchen wir engagierte Menschen, die den Prozess in der Kommunalpolitik anstoßen – oft geht da doch noch was. 
Auf Bundesebene sind wir in die Prozesse des (Jungen) DBSH, der dbb Jugend und des dbbs eingebunden: Wir haben Mitspracherecht bei Tarifverhandlungen und allen anderen Themen und in entsprechenden Gremien. Dort setzten wir uns wieder und wieder für eine Vergütung ein und knüpfen relevante Kontakte. Leider sind politische Prozesse oft langwierig.

 

„Gewerkschaften bringen doch sowieso nichts!“

Falsch! Der DBSH setzt sich gezielt für die Interessen von Praktikant*innen und jungen Fachkräften in der Sozialen Arbeit ein. Durch unsere spezialisierte Arbeit im Netzwerk "Prekäres Praktikum" können wir konkrete Verbesserungen erreichen, wie etwa fairere Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Die Arbeit von Gewerkschaften wie dem DBSH hat schon oft zu positiven Veränderungen geführt – jede Mitgliedschaft zählt!

 

„Andere Gewerkschaften sind aber viel größer und bekannter!“

Größe ist – wie auch bei anderen Themen des Lebens - allein  nicht entscheidend. Der DBSH ist spezialisiert auf die Soziale Arbeit und kennt die Herausforderungen und Bedürfnisse von Praktikant*innen und jungen Fachkräften genau. Unsere Stärke liegt in unserer Fachkompetenz und dem gezielten Einsatz für spezifische Anliegen – das macht uns besonders effektiv und orientieret an der Praxis.

 

„Es kommt doch nicht ausgerechnet auf meine Mitgliedschaft an!“

Doch, das tut es! Jede einzelne Mitgliedschaft stärkt unsere Position und macht uns zu einer lauteren und einflussreicheren Stimme. Deine Mitgliedschaft hilft uns, unsere Forderungen durchzusetzen und bessere Bedingungen für alle Praktikant*innen und jungen Fachkräfte zu erkämpfen. Zusammen sind wir stark!

 

FAQ zur Vergütung im Pflichtpraktikum:

Warum gibt es keine Vergütung im Pflichtpraktikum? 

Die fehlende Vergütung in Praktika ist eine Folge unzureichender Finanzierungsmodelle und gesetzlicher Regelungen, die es Arbeitgebenden ermöglichen, Praktikant*innen ohne Bezahlung zu beschäftigen. Wir setzen uns dafür ein, diese Praxis zu ändern und faire Vergütungen durchzusetzen.

 

Gilt nicht der Mindestlohn? 

Nein, der Mindestlohn gilt nicht. Der Mindestlohn gilt nur für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern. Studienintegrierte Praktika, die Teil der Ausbildung sind, sind davon explizit im Mindestlohngesetz ausgenommen.
Argumentiert wird dies damit, dass studienintegrierte Pflichtpraktika zur Ausbildung und Wissensvermittlung dienen und nicht als „normale Arbeit“ angesehen werden.

 

Für Praktika im Öffentlichen Dienst gilt doch der Tarifvertrag (TVPöD), oder? 

Der TvPöd §1 legt fest, dass der TVPöD für Praktikant*innen gilt, die ein Praktikum im öffentlichen Dienst absolvieren. Es werden hier keine studienintegrierten Pflichtpraktika ausgeschlossen, jedoch wird auch nicht explizit darauf eingegangen. Studienintegrierte Pflichtpraktika fallen in der Regel und in der Praxis nicht unter den TVPöD, weil sie nicht als reguläres Praktikant*innenverhältnis im Sinne des TVPöD betrachtet werden, sondern als Bestandteil der akademischen Ausbildung und werden damit nicht als Arbeitsverhältnis gewertet. 

 

Was sagt die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) dazu?

In den Richtlinien der VKA zur Vergütung von Praktikant*innen wird explizit beschreiben, dass für studienintegrierte Pflichtpraktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, grundsätzlich kein Anspruch auf eine Vergütung besteht.  Diese Praktika gelten als Teil des Studiums und nicht als reguläres Arbeitsverhältnis. Das primäre Ziel ist aus der Sicht der VKA  hier nicht „Entgelt“ , sondern „Wissen“ erlangen. Die VKA argumentiert außerdem, dass eine flächendeckende Vergütung von Praktika nicht finanzierbar sei. Wir setzen uns dafür ein, dass kommunale Träger eine Vergütung in ihre Haushaltsplanung einbeziehen und freie Träger bei der Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen unterstützt werden.

 

Wenn Ihr wollt, dass alle Praxisstellen vergüten, gibt es am Ende weniger, da viele kleine Träger keine finanziellen Mittel dafür haben. 

Je nach Finanzierungsmodell unterscheiden sich die Möglichkeit einer Vergütung erheblich, gerade Projektfinanzierungen lassen dabei kaum Spielraum. Kommunale Träger können es sich durch eine autonome Haushaltsplanung jedoch leisten, angehende Fachkräfte angemessen zu entlohnen. Diese Möglichkeit der Finanzierung sollten auch die freien Träger bei der Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen in Rahmenverträgen erhalten und Vergütungen für Praktikant*innen in Projektmitteln eingeplant werden, wie andere Stellen auch. 
Wir arbeiten vor Ort oft mit den Trägern zusammen, um Lösungen zu finden, die verhindern, dass kleine Träger benachteiligt werden. 

 

Wird eine Vergütung auf mein BaFög angerechnet? 

Ja, eine Vergütung im Pflichtpraktikum wird auf Dein BaFög angerechnet und dazu führen, dass Deine Leistungen gekürzt werden. Anders als bei studentischen Nebenjobs  wird bei Pflichtpraktika die erhaltene Vergütung in voller Höhe auf das BAföG angerechnet. Der Freibetrag wird nicht gewährt, lediglich die Sozialpauschale und ggf. gezahlte Steuern werden bei der Berechnung berücksichtigt. Je nach Höhe des Praktikumsentgeltes kann es also sein, dass sich Dein Bafög vermindert oder ganz entfällt. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Vergütung nicht mehr voll angerechnet wird!

 

Was kann ich tun, wenn ich mich in einem prekären Praktikum befinde?

Das kommt natürlich auf das genaue Problem an, allerdings kannst Du Dich immer an das Praxisreferat deiner Hochschule wenden – die Arbeitsgemeinschaft der Praxisämter unterstützt unsere Forderungen und kennen sich vor Ort bei Dir besser aus als wir. Auch Deine Fachschaft kann Dich unterstützen. 
Und auch bei uns kannst Du Dich gerne melden, wir bieten gerne Beratung und Unterstützung für Dich an. 

 

Welche Probleme entstehen durch prekäre Praktika? 

Prekäre Praktika führen zu prekären Lebenssituationen, Schulden, Überlastung und unzureichender Anleitung. Sie hemmen die Möglichkeit der angehenden Fachkräfte sich auf das Lernen und die Praxis zu konzentrieren, da die Gesamtsituation für viele sehr belastend und problematisch ist. Sie vermindern die Attraktivität der Sozialen Arbeit bereits im Studium und führen dazu, dass Studierende bereits im Praktikum über einen Ausstieg aus dem Beruf nachdenken, BurnOut gefährdet sind oder das Studium abbrechen. Langfristig tragen sie zur Verschärfung sozialer Ungleichheiten bei. 

 

Warum verhandelt ihr nicht einfach einen Tarifvertrag, sowie bei TVStud für studienintegrierte Praktika? 

Ein Tarifvertrag für studienintegrierte Praktika erfordert die Zusammenarbeit und Zustimmung mehrerer Akteure, einschließlich der Arbeitgeberverbände. Wir arbeiten daran, gemeinsam mit anderen Gewerkschaften und Verbänden die Voraussetzungen für solche Verhandlungen zu schaffen.
In der jetzigen Situation würde ein Tarifvertrag nur oberflächlich die Probleme lösen:   

  • Dieser löst nicht das Finanzierungsproblem von kleineren Trägern – gäbe es einen verbindlichen Tarifvertrag würden diese Praxisstellen einfach wegfallen.

  • Das festgelegte Entgelt im entsprechenden Tarifvertrag würde auf das BaFög angerechnet werden und wäre ggf. trotzdem zum Leben nicht ausreichend. 

  • Im Zweifel führt ein Tarifvertrag dann dazu, dass einfach viele Praktikumsstellen gestrichen werden und Studierende kein Praktikum mehr absolvieren können bzw. es nicht mehr ausreichend Praktikumsplätze gibt. 

Wir sind überzeugt, dass vor der Verhandlung eines Tarifvertrages noch an den Grundvoraussetzungen für einen solchen gearbeitet werden muss, damit ein Tarifvertrag sinnvoll ist.

 

Was sagen die Parteien zu fehlender Vergütung im Praktikum? 

Die Positionen der Parteien zur Vergütung von Praktika variieren. Einige Parteien setzen sich für eine faire Vergütung ein, während andere auf die Eigenverantwortung der Praxisstellen verweisen. Wir stehen im Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen, um eine gesetzliche Regelung zu erreichen. Was die einzelnen Parteien dazu denken, kannst Du z.B. in den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 lesen.

 

„Studierende sind zum Lernen da und nicht zum Arbeiten!“

Studierende im Praxissemester sind bereits (teil-)qualifizierte Fachkräfte und übernehmen hohe Verantwortung für ihre - oft auch hauptamtliche - Tätigkeiten. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass diese Arbeit nicht vergütet wird. Die Vergütung bedeutet: Wertschätzung, Anerkennung und Motivation für die geleistete Arbeit, womit gleichzeitig eine Qualitätssicherung der Arbeit garantiert wird. Nur so kann die Überlastung der Studierenden durch finanzielle Sorgen und der Überarbeitung in zusätzlichen Nebenjobs zur Existenzsicherung verhindert werden.

 

„BAföG, Unterhalt oder Kredit; Das ist einfach nur individuelle Planung!“

Die Zahlen BaföG-beziehender Studierender ist seit 2012 rückläufig. Durch die Abhängigkeit des Elterneinkommens ist vielen der Anspruch verwehrt und nicht jede:r Studierende:r, dessen Eltern den Unterhalt nicht zahlen, wollen diese verklagen. Um sich nicht durch einen Studienkredit schon vor dem Berufseinstieg hochzuverschulden, sind viele Studierende auf Nebenjobs als Existenzgrundlage angewiesen. In Zusammenhang mit einem Vollzeit-Praxissemester (40h/Woche) ist dies, bereits aus Arbeitsschutzgründen, weder tragbar noch zumutbar. 

 

FAQ zur Praktikumskarte:

Was ist die Praktikumskarte?

Die Praktikumskarte ist ein Projekt des Netzwerks Prekäres Praktikum, das darauf abzielt, die Vergütung von Praktika in der Sozialen Arbeit sichtbar zu machen. Praktikant*innen und Praxisstellen können auf der Karte die Vergütung für Praktika eintragen. Ein Ampelsystem passt die Vergütung dynamisch an die bereits vorhandenen Einträge an. Studierende, die noch ein Praktikumsplatz suchen können auf der Praktikumskarte einen bezahlten Praktikumsplatz finden. Eine Eintragung erfolgt anonym. Die Eintragungen werden von Admins freigeschaltet und vor der Veröffentlichung geprüft, ebenso werden die Praxisstellen über die Eintragung informiert und erhalten die Möglichkeit die Angaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

 

Die Praktikumskarte stellt Einrichtungen bloß

Die Praktikumskarte zielt nicht darauf ab, Einrichtungen bloßzustellen, sondern Transparenz zu schaffen. Diese Transparenz hilft, faire Praktikumsbedingungen zu fördern und zeigt, wo Verbesserungen notwendig sind. Wir sind uns bewusst darüber, dass es oft keine freie Entscheidung von Trägern ist, Praktikant*innen nicht zu vergüten. Deswegen sind wir im Austausch mit den Trägern vor Ort. Von den Trägern selbst haben wir bisher vor allem positive Rückmeldungen zu ihren Einträgen und der Praktikumskarte erhalten, viele sind daran interessiert die Situation für Ihre Praktikant*innen zu verbessern.  Dennoch zeigt die Praktikumskarte auch regionale Unterschiede sowie kommunale Praxisstellen, die durchaus (finanzielle) Mittel zur Vergütung einplanen könnten und dies nicht tun. 
Die Praktikumskarte ist eine Einladung zur Reflexion und Verbesserung sowie eine Möglichkeit eine vergütete Praxisstelle zu finden.

 

Meine Einrichtung kann ja nichts dafür, dass sie keine finanziellen Mittel erhält

Wir verstehen, dass viele Einrichtungen mit knappen Budgets arbeiten. Dennoch glauben wir, dass eine angemessene Vergütung für Praktikant*innen wichtig ist, um Qualität in der Ausbildung zu sichern. Wir setzen uns dafür ein, dass auch freie Träger mehr Unterstützung erhalten, um Vergütungen zu ermöglichen.

 

Auch wenn Praxisstellen vergüten, kann es sein, dass sie eine schlechte Anleitung machen und das Praktikum trotzdem schlecht ist, warum wird das nicht dargestellt? 

Die Praktikumskarte konzentriert sich auf die Sichtbarmachung der Vergütung, weil dies ein zentraler Punkt für viele Studierende ist. Eine gute Anleitung und Qualität des Praktikums sind ebenfalls wichtig und sollten parallel zur Vergütung verbessert werden. Dies kann jedoch besser durch Rückmeldungen im persönlichen Austausch mit den Praxisstellen und im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen an den Hochschulen erreicht werden.

zurück
  • Senden
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • contact_mail
  • TikTok
  • Netzwerkprekaerespraktikum
  • NetzwerkPrekaeresPraktikum
  • format_size
  • filter_b_and_w
  • folder_shared
    Linkedin
  • recent_actors
    Jetzt Mitglied werden

Junger DBSH

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Michaelkirchstraße 17 / 18
10179 Berlin

E-Mail:

» Kontakt aufnehmen «

iFrame


  • Startseite
  • Login
  • Datenschutz
  • Impressum
Diese Webseite wird gefördert durch die Initiative „Berlin vernetzt“ Berlin vernetzt