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Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt sieht Zuständigkeit im Bund

Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt sieht Zuständigkeit im Bund (Bild vergrößern)

Als Junger DBSH Magdeburg reichten wir am 28. Februar ’24 eine Petition zur Vergütung
von Pflichtpraktika in der Sozialen Arbeit ein und wurden am 15. August zum Vorsprechen
in den Petitionsausschuss eingeladen. Gemeinsam mit Frau Ramona Stirtzel vom
Praxisamt der Hochschule Magdeburg-Stendal und drei Redner*innen des Jungen DBSH
sowie mehreren betroffenen Studierenden und dem Fachschaftsrat der Hochschule
Magdeburg-Stendal waren wir vor Ort.
Unser Ziel dabei: Der Not durch prekäre Lebensbedingungen Gehör zu verschaffen und
eine Weiterleitung des Anliegens in den zuständigen Wissenschafts- sowie Sozial- und
Gesundheitsausschuss, um dort unser Anliegen weiter zu diskutieren und auf Landesebene
eine Lösung für die prekäre Situation Studierender Sozialer Arbeit zu finden.
Die Parteien DieLinke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen unser Anliegen sowie die
Weiterleitung in die Ausschüsse.
Die Koalition von SPD, CDU und FDP war anderer Meinung. Auch nachdem wir sowie Frau
Stirtzel nachdrücklich darauf hinwiesen, dass eine Behandlung auf Landesebene der richtige
Weg sei, da hier unterschiedlichste Gesetze und Rahmenbedingungen aufeinandertreffen,
welche vor allem auf Landesebene zu klären sind und zudem Bildung eben Ländersache ist,
entschied die Koalition anders:
Unser Anliegen soll auf Bundesebene geklärt werden, da das Mindestlohngesetz nur
darüber zu klären sei. Somit wurde die Petition an den Bundespetitionsausschuss
weitergeleitet. Dass sich das Land Sachsen-Anhalt bewusst für eine Kann-Regelung zur
Vergütung entschieden hat und dies in eine Muss-Regelung ändern könnte, wurde nicht
weiter betrachtet.
So wird die Verantwortung wieder weitergereicht, der Fachkräftemangel im eigenen
Bundesland und die prekären Lebenssituationen nicht ernst genommen. Beide
Problematiken könnten mit einer Rechtsgrundlage der verpflichtenden Vergütung auf
Landesebene geklärt werden.
Ein schwerer Schlag für alle Studierenden mit Existenzängsten in Sachsen-Anhalt!
Einziger Lichtblick: Der Sozialausschuss hat die Petition “zur Kenntnis” bekommen und
muss selbst entscheiden, ob er sich damit beschäftigt.
Wir sehen das Land Sachsen-Anhalt hier ganz klar in der Pflicht, eine Lösung dafür zu
finden, jungen Menschen in den Praxisphasen ihrer Ausbildung in freier sowie öffentlicher
Trägerschaft mindestens durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer geringfügigen
Beschäftigung zu entlasten.
Auch der Fachschaftsrat Merseburg ist dieser Meinung und hat eine Petition zu vergüteten
Pflichtpraktika an den Petitionsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt eingereicht, womit
das Thema auch im Petitionsausschuss noch nicht vom Tisch ist.
gez. Tanja Amelang
(Sprecherin des Jungen DBSH Sachsen-Anhalt)

 

 Ein Gruppenfoto des Jungen DBSH Magdeburg und den Stadratsmitgliedern Magdeburg bei der Petitionsübergabe 

Weitere Informationen

Bild zur Meldung

Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt sieht Zuständigkeit im Bund

Downloads

  • Pressemitteilung: Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt sieht Zuständigkeit im Bund (pdf)

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