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  2. Staatliche Anerkennung – Ein Jahr schuften für den Berufseinstieg?
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Staatliche Anerkennung – Ein Jahr schuften für den Berufseinstieg?

Luca, 27 Jahre, Anerkennungsjahr in Hessen 

 

Nach drei Jahren Vollzeitstudium, zahlreichen Praxisphasen und einem abgeschlossenen Bachelor müssen angehende Sozialarbeiter*innen in einigen Bundesländern noch ein Anerkennungsjahr absolvieren, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. So auch in Hessen. 

In anderen Bundesländern ist diese längere Praxisphase bereits ins Studium integriert – allerdings oft unbezahlt, was eine eigene Problematik darstellt.

Das Anerkennungsjahr schließt direkt an den Bachelor an und fällt somit unter arbeitsrechtliche Regelungen, sodass eine Bezahlung vorgesehen ist. Doch die Realität sieht oft anders aus: Stellen sind rar, nicht immer fest eingeplant, und die Bezahlung variiert, da nur Richtwerte existieren, an die sich nicht alle Einrichtungen halten. Dadurch geraten viele Absolvent*innen in eine unsichere finanzielle Lage.

Um die Qualität der Sozialen Arbeit langfristig zu sichern, braucht es verlässliche und planbare Stellen für das Anerkennungsjahr in den Einrichtungen. 

Nur so kann eine professionelle Weiterentwicklung der Berufspraxis gewährleistet werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung von qualifizierten Anleiter*innen, die den Austausch zwischen Theorie und Praxis fördern. Eine faire, verbindlich geregelte Bezahlung ist ebenso essenziell, um finanzielle Belastungen zu vermeiden und den Berufseinstieg unter guten Bedingungen zu ermöglichen.

Soziale Arbeit ist essenziell für unsere Gesellschaft – es wird Zeit, dass dies auch in den Arbeitsbedingungen für Berufseinsteiger*innen sichtbar wird.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 04. März 2025

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